Gewerbegebiet "Im Wasser"
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und die Arbeitsgemeinschaft Fledermäuse Baden-Württemberg (AGF) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum laufenden Bauleitplanverfahren „Im Wasser“ bei der Stadtverwaltung Metzingen eingereicht Download.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 13.7.2026 vom Metzinger Gemeinderat genehmigt und das Planverfahren gestartet.
Die Naturschutzverbände kritisieren, dass zum wiederholten Mal geplant ist, in einer landschaftsräumlich sensiblen Situation, inmitten von geschützten Biotopen, ein Gewerbegebiet zu bauen. Damit wird dieses, wenn auch kleine Gebiet seine bisherige ökologische Funktion größtenteils verlieren.
Besonders für Fledermäuse ist das Plangebiet von großer Bedeutung. So verläuft eine Flugroute des streng geschützten Großen Mausohres durch dieses Gebiet entlang der Erms. Vermutlich fliegen bis zu 25% der Population von der Martinskirche auf ihrem Weg zum östlich gelegenen Waldgebiet. Jegliche, auch insektenfreundliche, Beleuchtung, stört diese Tiere massiv. Mausohren jagen nicht in der Luft, sondern lediglich am Boden von Waldgebieten. Wird diese Flugroute gestört, ist dies mit einer entsprechenden Reduzierung der Mausohrpopulation verbunden und somit ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Hierauf wird im Umweltbericht bisher gar nicht eingegangen.
Unverständlich ist auch die Genehmigung einer betrieblichen Dieseltankstelle in diesem hochwassergefährdeten Gebiet, sowie eine fehlende Pflicht zur Fassadenbegrünung aufgrund bisherigen klimatischen Funktion dieses Gebietes.
Der Bebauungsplan macht bisher auch keine Vorgabe bezgl. einem Nutzungsverbot von fossilen Energieträgern (z. B. Erdgas) zur Wärmeerzeugung. Der BUND fordert deshalb die Aufnahme einer Pflicht zum Einsatz von erneuerbaren Energien zur energetischen Wärmeversorgung von Gebäuden in diesem Baugebiet.
Weinbergfuß Ost
Stellungnahme des BUND Kreisverbands Reutlingen im Namen des BUND Landesverbands Baden-Württemberg e.V / Bund für Umweltschutz Reutlingen e.V. zum Bebauungsplan Weinbergfuß Teilbereich Ost nach §13a BauGB
Das beschriebene, an den Außenbereich angrenzende Baugebiet zeichnet sich durch vielfältige, ökologische Nischen und potenzielle Habitate aus.
Auf einigen, noch unbebauten Grundstücken befinden alte Obstbaumbestände, Totholzstämme (z. T. mit Baumhöhlen und –spalten), sowie alte Strauchgewächse. ... Download