»Das weitere Verfahren abwarten«
Leserbrief zum Artikel: „5,4 Millionen Euro für den Klimaschutz" vom 10.12.2025
Veröffentlicht am 13.12.2025 SWP Metzingen
Die Stadtwerke Metzingen (SWM) sind der Bauherr für das neue Ganzjahresbad (GJB) und befassen sich mit einer baurechtlich sicheren Planung für das neue Bad. Nun sei die Genehmigungsplanung für das Bad soweit fertig, war in der Zeitung zu lesen.
Ob das so einfach gelingt ist fraglich. Dazu muss man wissen: Am 16.5.2024 hat der Gemeinderat bei einer öffentlichen Sitzung in der Stadthalle der Vergabe zur Planung und Errichtung des Bades i. H. v. 61 Mio. € zugestimmt. Mehr noch: Die Fa. Brodbeck wurde von Stadtverwaltung und Gemeinderat sogar verpflichtet, ihren vorgestellten Planentwurf auch genau so auf dem Bongertwasen umzusetzen. Dies ist alles nachzulesen in der Beschlussvorlage des Gemeinderats vom 16.5.2024.
Dieser Beschluss wurde neun Monate vor dem Start der öffentlichen Beteiligung zum Bauverfahren gefasst. Eine solche Vergabe eines Bauauftrages, ohne vorher das öffentliche Verfahren durch einen Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes abzuschließen, ist baurechtlich für eine Kommune aber nicht zulässig. Warum sich Stadtverwaltung und Gemeinderat in diese „Unrechtsposition“ manövriert haben ist und bleibt unverständlich.
Eine Gemeinde darf sich vor dem Satzungsbeschluss nicht an eine Bauvergabe mit genauer Festsetzung der Flächennutzung und Gebäudestrukturen binden. Genau dies ist aber mit der Beauftragung am 16.5.2024 passiert. Dadurch wird ein gerechtes Planverfahren mit öffentlicher Beteiligung, wie es das Baugesetzbuch fordert, aber quasi unmöglich gemacht. Gestalterische und bauliche Alternativen des neuen GJB zur Schonung von Natur und Umwelt (Streuobstflächen, Baumbestände, reduzierter Flächenverbrauch etc.), wie es die Naturschutzverbände fordern, werden quasi per Vorentscheidung ausgeschlossen.
Das gesamte Bauplanverfahren dient nun lediglich dazu, für das bereits genau beauftragte Vorhaben das Baurecht zu schaffen. Hiervon ist letztlich auch der Gemeinderat bei seinen Entscheidungen geleitet. Dieses Vorgehen verstößt unseres Erachtens gegen das Baurecht.
In ihrer aktuellen Stellungnahme vom 19. November 2025 haben die Naturschutzverbände auf dieses unzulässige Vorgehen deutlich hingewiesen (siehe Homepage BUND Gruppe Metzingen).
Anfang nächsten Jahres wird der Gemeinderat den Bebauungsplan per Satzungsbeschluss verabschieden. Inwieweit sich dann die endgültige Planung zugunsten weniger Flächenverbrauch, mehr Schutz der artenreichen Streuobstwiesen und anderer Umweltbelange geändert hat, wird sich zeigen. Die Naturschutzverbände werden dann über das weitere Vorgehen beraten.
Dr. Andreas Weber, BUND Gruppe Metzingen