»Kein Interesse am Naturschutz«

Leserbrief zum Leserbrief "Rechtsstaatlichkeit für Bauprojekte" vom 20.12.2025

Veröffentlicht am 3.1.2026 SWP Metzingen

Zum Leserbrief von Herrn Koch/CDU, veröffentlicht am 20.12.2025 in dieser Zeitung, bedarf es von Seiten des BUND doch einiger Klarstellungen.  Herr Koch/CDU moniert, dass der BUND erst sieben Jahre nach Projektstart die ersten Stellungnahmen zum Bauvorhaben veröffentlicht. Hier muss man den Spieß umdrehen.  Die Stadtverwaltung wurde bereits am 17. Mai 2018 vom Gemeinderat beauftragt, mit der Planung des neuen Bades auf dem Bongertwasen zu beginnen.  Das öffentliche Bauplanungsverfahren wurde jedoch erst fast sieben Jahre später, im Februar 2025 eröffnet. Erst ab diesem Zeitpunkt konnten sich die Naturschutzverbände im Rahmen der öffentlichen Beteiligung mit relevanten Stellungnahmen am Verfahren beteiligen.  Die Naturschutzverbände haben von Beginn des Bauplanverfahrens den zu großen Flächenbedarf und die damit verbundene Rodung von jetzt insgesamt 80 Bäumen immer wieder kritisiert und schonendere Lösungen hierzu gefordert.  Hinzu kommt, dass noch im Jahr 2019 das Stadtbauamt öffentlich festgestellt hat, dass das neue Bad zwischen Ferientagheim und Tennisheim lokalisiert sein wird. So hat es sogar ein erstes Artenschutzgutachten vom September 2018 empfohlen.  Von 230 Parkplätzen, einem Wohnmobil Campingplatz, der Fällung von 38 Bäumen am Ferientagheim und 42 Bäumen der angrenzenden Streuobstwiesen war damals nicht die Rede. Auch beim Bürgerentscheid im Herbst 2018 war dies alles nicht bekannt. Soviel zur Vergangenheit. Der BUND kritisiert überhaupt nicht das von der Stadtverwaltung erst im Herbst 2022 gestartete Verfahren zur Auswahl eines Totalunternehmers für Planung und Bau des neuen Bades, wie Herr Koch behauptet.  Am 16. Mai 2024 wurde jedoch bei der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats nicht nur der Planungsauftrag, sondern auch gleichzeitig der Bauauftrag vergeben. Mehr noch: Der Totalunternehmer wurde per Gemeinderatsbeschluss sogar verpflichtet, den vorliegenden Planentwurf auch genau so baulich umzusetzen. Von einem baurechtlichen Vorbehalt ist im Beschlussantrag nichts zu lesen.  Richtig wäre es gewesen, den Bauauftrag erst nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes zu vergeben, weil erst dann auch die Abwägung aller Umwelt- und Naturschutzbelange abgeschlossen ist. Der damalige Gemeinderat hat sich mit diesem Beschluss aber bereits fest an den Planentwurf und dessen exakte bauliche Umsetzung gebunden. Damit waren sämtliche Flächennutzungen, auch die Rodung der o.g. Baumbestände, seit Mai 2024 im Grunde bereits festgelegt. Dies ist unseres Erachtens rechtlich nicht zulässig.  An der Bauplanung hat sich bis heute nichts geändert.  Formelhaft verweist die Stadtverwaltung auf die Ausgleichsmaßnahmen, welche den Eingriff in die Natur kompensieren sollen. Ausgleichsmaßnahmen sind immer nur eine „Notlösung“. Die Bauträger sind gesetzlich verpflichtet, Eingriffe in die Natur möglichst zu vermeiden.  Es geht nicht darum, ob uns ein Ergebnis eines Bauplanverfahrens nicht gefällt, sondern darum, dass ein gerechter Abwägungsprozess auch im Sinne des Flächen- und Naturschutzes stattfindet.  Die Aussage von Herrn Koch/CDU, dass die Stadtverwaltung auch vor dem Satzungsbeschluss die Baugenehmigung an die Stadtwerke Metzingen erteilen kann, ist durchaus rechtlich möglich. Dies bekräftigt jedoch unsere Position, dass an einer Abwägung im Sinne des Flächen- und Naturschutzes zu keiner Zeit ein wirkliches Interesse bestand.  

Dr. Andreas Weber BUND, Gruppe Metzingen