»Von wegen Macht des BUND«
Leserbrief zum Artikel "Kampf ums letzte Fitzele Dettingens" SWP Ermstal vom 26.10.2024
Veröffentlicht am 21.12.2024 SWP Ermstal
Man darf sich schon wundern, mit welchem Verve der Dettinger Bürgermeister und manche Stadträte das Agieren des BUND im Bebauungsplanverfahren „Ziegelhütte“ sehen und kritisieren.
Hier muss daran erinnert werden, dass auch für eine Gemeinde wie Dettingen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gilt. Dieses Urteil sieht nun mal dieses jetzige Verfahren vor. Ich halte es schon für bedenklich, wenn sich Amtsträger über richterliche Urteile beklagen. Das dient nicht unserem Rechtsstaat und auch nicht unserer Demokratie.
Auch das Klagen über mehrere hundert Seiten Papier (in diesem Fall sind es 324 Seiten) von manchen Ratsmitgliedern klingt befremdlich. Diese resultieren schließlich aus den geltenden Bau-, Verwaltungs- und Naturschutzgesetzen, und werden nicht vom BUND vorgegeben.
Ebenso wäre es angebracht, dass sich die Kommunen bezgl. des Wohnraumbedarfs auch an die geforderte Plausibilitätsprüfung der Landesregierung halten. Dies ist in Dettingen nicht erfolgt. Auch Leerstände, Baulücken und das neue Baugebiet „Vor Buchhalden II“ wurden nicht angemessen berücksichtigt. Dabei zeigt bereits der einfache Blick in den Zensus Atlas 2022 (https://atlas.zensus2022.de/) den hohen Leerstand im Gemeindegebiet an.
Außerdem müssen die Naturschutzverbände zwingend von einem kommunalen Antrag auf Umwandlung einer Streuobstwiese in ein Baugebiet informiert werden. Dies erfolgt über die Untere Naturschutzbehörde (UNB) beim Landratsamt Reutlingen. Zu diesem Antrag müssen die Naturschutzverbände gehört werden. So hat der Landesnaturschutzverband/BUND/NABU Baden Württemberg fristgemäß eine Stellungnahme an die UNB Reutlingen verfasst und die Streuobstumwandlung „Ziegelhütte“ abgelehnt. Bis heute haben jedoch die Naturschutzverbände keine Antwort oder Bescheid zu dieser Stellungnahme vom Landratsamt/UNB Reutlingen erhalten. Trotzdem wurde am 12.12.2024 vom Gemeinderat der Satzungsbeschluss gefasst.
Die Stellungnahme von LNV/BUND/NABU an die Gemeinde Dettingen zum Bebauungsplan wurde aufgenommen, jedoch alle Argumente zurück gewiesen und auf die Abstimmung mit der UNB /Landratsamt Reutlingen verwiesen. Dies meistens jedoch mit wenig stichhaltigen und fundierten Begründungen. Dies ist ein wunder Punkt in allen Bauleitverfahren. Die Einwendungen der Naturschutzverbände werden nämlich nicht von einer neutralen und unabhängigen Stelle geprüft, sondern nur von den o.g. Ämtern selbst, die meist ein vitales Interesse an einem neuen Baugebiet haben. Dieses in sich geschlossene System von Kommunen, Landratsämtern und auch Regierungspräsidien hat sich politisch so etabliert und stimmt sich bei Bauvorhaben vorher entsprechend ab.
Eine wirklich unabhängige Prüfung leisten dann schließlich nur noch Verwaltungsgerichte. Hierzu müssen die Naturschutzverbände dann aber eine Klage einreichen. Dies ist sehr kostspielig und oft nicht leistbar.
Während in vielen Reden und Beiträgen von öffentlichen Amtsträgern von Stadt, Kreis und Land die Bedeutung der Streuobstwiesen als Kulturlandschaft und wichtig für die Artenvielfalt gepriesen wird, fallen überall im Ländle reihenweise geschützte Streuobstwiesen neuen Baugebieten zum Opfer. Die Naturschutzverbände sind als „Anwälte der Natur“ hier meistens leider die letzte Bastion für solche Gebiete.
Aber eine wirkliche „Macht“, wie vom Dettinger Bürgermeister beschrieben, haben die Naturschutzverbände in solchen Verfahren überhaupt nicht. Dies zeigt auch die nüchterne Bilanz: Bis August diesen Jahres gingen landesweit 102 Anträge zur Umwandlung von Streuobstgebieten beim NABU Baden-Württemberg ein. 80% davon sehen die Naturschutzverbände als unbedingt erhaltenswert an. Für die allermeisten davon wird jedoch schließlich doch ein Baugebiet ausgewiesen (https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/kreis-und-kommune/verbaende-trotz-gesetz-wird-auf-wiesen-zu-oft-gebaut/). Die „Macht“ liegt also klar auf Seite der Kommunen und den Landratsämtern. Und eben nicht bei den Naturschutzverbänden.
Dr. Andreas Weber
BUND Gruppe Metzingen im
BUND Kreisverband Reutlingen e. V.